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Hinweis zu Reifenumrüstungen an Motorrädern

 

Im Verkehrsblatt 15.2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern komplett neu festgehalten. Diese ergibt, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenk­lichkeits­be­scheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden dürfen.

Gültig ist das neue Vorgehen für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.

 

Hier finden Sie eine ausführliche aktuelle Erklärung zum Thema Reifenfreigaben.

 

Aktuelle Freigaben finden Sie in unserem Webshop oder auf den Herstellerseiten:

 

https://www.rieger-ludwig.de/Shop/Suche/Motorrad.aspx

 

Michelin Motorrad

 

Bridgestone Motorrad

 

Heidenau Motorrad

 

 

Pirelli Motorrad

 

Dunlop Motorrad

 

 

 

Metzeler Motorrad

 

Conti Motorrad